Finale Förderrunde für Mikroprojekte gestartet

Mikroprojekt "Thalklang Festival", Foto: Jakob Müller

Interessierte Bürger:innen haben ab sofort bis zum 2. März 2025 wieder die Möglichkeit, Ideen für eine Mikroprojekt-Förderung einzureichen. Mit bis zu 2.500 Euro werden kreative Vorhaben in Chemnitz und den 38 Kommunen der Kulturhauptstadt-Region unterstützt, die bürgerschaftliches Engagement stärken sowie Dialog und Gemeinsinn fördern. Projekte mit einer europäischen Dimension können bis zu 3.000 Euro erhalten.

Dieses Beteiligungsprojekt für Bürger:innen wurde bereits 2017 von der Stadt Chemnitz initiiert und geht im Kulturhauptstadtjahr in die 15. Förderrunde. Dank des Engagements von eins energie in sachsen GmbH & Co. KG als Hauptsponsor der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 wird die Fördersumme in dieser finalen Mikroprojektrunde erhöht, sodass insgesamt 100.000 Euro für Projekte in Chemnitz und der Kulturhauptstadtregion ausgereicht werden.

Mitmachen

Der Zugang zur Mikroprojektförderung ist sehr niedrigschwellig. Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen als auch Vereine und andere Initiativen über eine Online-Plattform auf der Website von Chemnitz 2025. Ein eigener Beitrag zur Finanzierung wird nicht vorausgesetzt. Die eingereichten Projekte werden von einer achtköpfigen Jury nach definierten Kriterien bewertet. Im April wird die Entscheidung bekannt gegeben.

Seit 2017 wurden bereits 195 Mikroprojekte gefördert, so z.B. die Initiative Fahrradkino-Chemnitz, ein temporäres Restaurant des Guten Willens bis hin zum internationalen Schachturnier in einer historischen Drahtseilbahn.

Weiterführende Informationen zu den Mikroprojekten und dem Bewerbungsverfahren sowie der Link zur Plattform gibt es hier. Fragen dazu beantwortet Behlül Taskingül telefonisch unter 0371 33563100 sowie schriftlich per E-Mail unter mikroprojekte(at)chemnitz2025.de.

 

mehr zu den Mikroprojekten

Kulturhauptstadt Europas Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Freistaat Sachsen Kulturhauptstadt Europas

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und durch Bundesmittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, sowie durch Mittel der Stadt Chemnitz.