Mikroprojekte

Foto: Anja Jureleit

Mikroprojekte sollen Anstöße für neue kulturelle Formate oder Begegnungen in der Stadt und der Kulturhauptstadtregion geben. Die breite urbane und regionale Gesellschaft ist angesprochen, Formen der Kommunikation und des gesellschaftlichen Miteinanders entstehen zu lassen.

Finanziert werden können nichtkommerzielle Projektideen des kreativen und kulturellen Schaffens: bspw. bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Friedens- und Erinnerungskultur, Medien und Neue Medien, verwandte Formen und spartenübergreifende Vorhaben sowie Aktivitäten in Sport, Zivilgesellschaft und Breitenkultur. Ebenso sind Aktivitäten, die Diversität, Nachhaltigkeit, Inklusion und/oder mehrgeneratives Zusammenarbeiten thematisieren, ausdrücklich gewünscht. 

Vom 05.08. bis  31.08.2024 können Sie sich für die 14. Mikroprojektrunde bewerben:

Zur Einreichungsplattform

Jan Pietschmann
Sachbearbeiter

Vom 05.08. bis  31.08.2024 können Sie sich für die 14. Mikroprojektrunde bewerben. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Eine finale abschließende Mikroprojektrunde ist im Frühjahr des Kulturhauptstadtjahres 2025 geplant.

Teilnahme und Förderung

Vereine, Initiativen oder auch engagierte Einzelpersonen können ihre konkreten Projekte einreichen. Die Vorhaben können mit einer Summe von bis zu 2.500 € unterstützt werden. Projekte mit europäischer Dimension können bis zu 3.000 € erhalten (z.B. Einladungen von Künstler:innen aus Europa oder internationale Partner:innen, was einen Mehraufwand durch Honorare bzw. Reise- und Unterbringungskosten bedeutet). Eine Eigenfinanzierung wird nicht vorausgesetzt. Es empfiehlt sich, bei Einreichung den Projektantrag in seiner Planung, Durchführung und Finanzierung bereits sehr detailreich ausgearbeitet vorliegen zu haben, sodass eine zeitnahe Umsetzung erfolgen kann (ggf. wurden etwaige Genehmigungen oder Räume bereits angefragt). Eine Jury wählt unter allen Projektideen die überzeugendsten, die dann finanziell und bei der kommunikativen Bewerbung der Umsetzung des Projektes unterstützt werden. 

Neuigkeiten

Als Mikroprojekt für Chemnitz 2025 werden solche Vorhaben eingeschätzt, die mindestens einem der fünf Kriterien für die Projektentwicklung (5 Cs) entsprechen. Die Projektkriterien werden im Handbuch Chemnitz 2025 näher erläutert. 

  • C Europe | C Europa: Zusammen-/Arbeit auf europäischer Ebene fördern 

  • C the maker in yourself | C den:die Macher:in in dir selbst: Erfahrungen der Selbstwirksamkeit schaffen und über das Macher:innen-Konzept neues Publikum gewinnen 

  • C the maker in others | C den:die Macher:in in anderen: das Potenzial der kreativen Zusammenarbeit mit unerwarteten Partner:innen entdecken, um gemeinsam besser voranzukommen 

  • C the space for makers | C den Raum für Macher:innen: Neuen Raum für kreative Ideen, Projekte und Zusammenarbeit zugänglich machen 

  • C the Unseen | C das Ungesehene: Unbekanntes, Übersehenes und Verborgenes erforschen und ins Rampenlicht rücken 

Die Sichtbarkeit des Projekts in Chemnitz und/oder der Kulturhauptstadtregion muss gewährleistet sein. 

Die Chemnitz 2025 gGmbH leistet keine institutionelle Kooperationsfinanzierung; als „institutionelle Kooperationsfinanzierung“ gilt die nicht auf einzelne Vorhaben bezogene Finanzierung von bereits bestehenden oder neu zu gründenden Einrichtungen (z.B. Museen, Theater, Vereine, Stiftungen) in ihrer gesamten Tätigkeit (z.B. Infrastruktur, laufendes Geschäft). Die Chemnitz 2025 gGmbH unterstützt grundsätzlich keine Ankäufe, keine baulichen Maßnahmen und/oder rein investive Vorhaben. Auch können Kosten für Catering/Verpflegung nur bei projektbezogenem Inhalt (bspw. kulturelles Picknick) finanziert werden.

Im zweiten Halbjahr 2024 gibt es eine 14. Mikroprojektrunde. Zusätzlich findet eine finale abschließende Chemnitz-2025-Mikroprojektrunde im Frühjahr des Kulturhauptstadtjahres 2025 statt. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Förderprogramm EUJA! der Stadt Chemnitz. Die Einreichung erfolgt über die Einreichungsplattform. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache die Einreichung der Projekte auch per Post oder per E-Mail möglich. 

Die 14. Förderrunde der Mikroprojekte startet am 05. August. Bis zum 31. August können Projektideen hier eingereicht werden.

Sie haben noch Fragen zu den Mikroprojekten? Schreiben Sie uns eine E-Mail: mikroprojekte(at)chemnitz2025.de

Eine unabhängige Jury, die sich aus verschiedenen Akteur:innen der Stadt und der Kulturhauptstadtregion zusammensetzt, begutachtet die Projekte und bewertet sie nach den definierten Kriterien. 

  • Nadine Rothe (Vorsitzende der Jury, freie Künstlerin für Kommunikationsdesign und Illustration, Mitglied u.a. Huhlern e.V. und Kulturbündnis Hand in Hand e.V., ehemaliges Mitglied des Programmrats Chemnitz2025) 
  • Tobias Möller (Stellvertretender Vorsitzender der Jury, Mitarbeiter des Netzwerks für Kultur- und Jugendarbeit e.V., Mitglied Kulturbeirat der Stadt Chemnitz, ehemaliges Mitglied des Programmrats Chemnitz2025) 
  • Jörg Illing (Mitglied des Vereins Deutsch-Polnische Gesellschaft Chemnitz, ehemaliges Mitglied des Programmrats Chemnitz2025) 
  • Simone Becht (Verantwortliche für „Kunst im öffentlichen Raum, Bildende Kunst“ der Stadt Chemnitz, ehemalige Leiterin des Kulturhauptstadtbüros) 
  • Wolfgang Dorn (Geschäftsführer “Die Theatermacher UG”, Geschäftsführer der FZLO Freizeitstätten GmbH Limbach-Oberfrohna, Limbach-Oberfrohna) 
  • Kerstin Pfeil (Stadthallenleiterin der Stadthalle Oelsnitz/Erzgeb., Kulturmanagerin i.R., Hainichen) 
  • Fatima Maged (Redaktionelle Mitarbeiterin bei Radio T, Chemnitz) 
  • Ronny Kienert (Vorsitzender Miteinander statt Gegeneinander e.V.)

Veranstaltungen

Donnerstag

Isolation mit Wartezeit

Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis e.V., Kaßbergstraße 16c, 09116 Chemnitz

Künste Lesung
Ganztags

Thalklang Festival

Wilischthal, 09439 Amtsberg-Schlößchen

Festival Jugendliche

Kulturhauptstadt Europas Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Freistaat Sachsen Kulturhauptstadt Europas

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts und durch die Bundesmittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.