Chemnitz 2025 und DZT unterwegs in der Schweiz, Österreich und Tschechien

Foto: Deutsche Zentrale für Tourismus

Chemnitz trägt 2025 den Titel Kulturhauptstadt Europas und präsentiert sich in enger Kooperation mit der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) international. Gemeinsam mit der Chemnitzer Tourismus und Marketing GmbH (CTM) wirbt die DZT ab 2024 weltweit für die kulturellen Highlights und Veranstaltungen, die den Wandel der sächsischen Stadt und ihrer Region von einer Industriemetropole hin zu einer lebendigen Kulturregion ins Rampenlicht stellen.

Im Vorfeld des Kulturhauptstadtjahres führt die DZT gemeinsam mit Chemnitz 2025 eine Welcome Tour durch, um internationale touristische Partner:innen und Medien für das Großereignis zu begeistern. Beim Auftakt in Zürich am 1. November 2024 erlebte das Publikum im „Kraftwerk“ einen besonderen Abend mit Bandoneon- und Tango-Musik. Jürgen Karthe von der Sächsischen Mozartgesellschaft ist einer der wenigen, der das Instrument  beherrscht. Was hat der argentinische Tango mit Chemnitz zu tun? Der Chemnitzer Carl-Friedrich Uhlig ist Erfinder der Concertina, dem Vorgängerinstrument des Bandoneons, das in Sachsen gebaut und nach Argentinien exportiert wurde. Ein kulinarischer Gruß von Köchin Angelique Fleischer und ein Mitmach-Angebot von Pia Hackner vom Makerhub Schneeberg und Wilhelm Reichel vom Atelier Hängengebleiben, die den Gästen die Herstellung traditioneller Schuhlöffel nahebrachte, rundeten den Abend ab.

Die nächsten Stationen der Welcome Tour sind am 7. November 2024 in Wien und am 14. November in Prag. Die Events bieten exklusive Einblicke in das kürzlich veröffentlichte Programm und dienen als Networking-Plattform für Partner:innen und Medienvertreter:innen, die Chemnitz 2025 bekannt machen möchten.

Das Kulturhauptstadtjahr wird am 18. Januar 2025 eröffnet. Das gesamte Programm finden Sie unter chemnitz2025.de/programm.

Kulturhauptstadt Europas Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Freistaat Sachsen Kulturhauptstadt Europas

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts und durch die Bundesmittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.