Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz und dem Sächsischen Barrierefreie-Websites-Gesetz in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.chemnitz2025.de veröffentlichte Internetseite der Kulturhauptstadt Europas 2025 gGmbH. 

1. Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Normen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente, das sind plattformunabhängige Dateiformate, wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. 

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien jedenfalls teilweise barrierefrei.

Die vier Grundprinzipien von Barrierefreiheit sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Die Gestaltung der Webseite orientiert sich hieran. Die Barrierefreiheit wurde bereits während der Entwicklung der Webseite mitbedacht. Insbesondere folgende Kriterien wurden in die Gestaltung einbezogen: 

  • Kontraste und Farbauswahl 

  • Einheitliche Verwendung von hierarchischen Überschriften 

  • Gute Lesbarkeit von Texten und Skalierbarkeit 

  • Bildelemente in der Navigation: einheitliche Alternativtexte (z.B. Suche für Lupensymbol) 

  • Bilder und Grafiken: leeres alt-Attribut für alle dekorativen Bildelemente (z.B. Trennlinien) 

  • Umsetzung der Funktion Leichte Sprache 

a. Nicht barrierefreie Inhalte

  • einzelne PDF-Dokumente (Broschüren, Flyer, Kartenmaterial und weitere)

  • Zeitbasierte Medien (teilweise keine Text-Alternativen und Untertitel für Videos)

b. Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung 

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor: 

  •  

c. Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften 

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen: 

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle rechtliche Abläufe gebraucht werden 

  •  Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden 

  •  Live-Streaming als Audio oder Video 

  •  Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird (Beispiel Baustelleninformation). Dort wird eine genaue Lokalisierung der Verkehrseinschränkung angegeben. 

  •  Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. 

2. Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage eigener Prüfung am 15. Juli 2024 erstellt. 

Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung. 

3. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen, können Sie sich an uns wenden: 

Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH
Fabrikstraße 11 
09111 Chemnitz 
E-Mail: barrierefreiheit(at)chemnitz2025.de 

Wir werden gemäß Ihren Hinweisen versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. 

4. Zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102

Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Besucheradresse: 

Archivstraße 1 

01097 Dresden 

 

Telefon: 0351 564-10715 

Telefax: 0351 564-10999 

E-Mail: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de  

Webseite: www.inklusion.sachsen.de 

Kulturhauptstadt Europas Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Freistaat Sachsen Kulturhauptstadt Europas

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts und durch die Bundesmittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.