Social-Media-Leitlinien

für Projektpartner der Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 gGmbH

Definition Programmpartner: Alle Partner, die im Auftrag der Chemnitz 2025 gGmbH ein Projekt aus dem Hauptprogramm zur Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 umsetzen. Dazu zählen Projekte aus dem Bid Book II, Projekte aus den Open Calls sowie dem Eigenprogramm der Chemnitz 2025 gGmbH. Die hier beschriebenen Leitlinien gelten für alle Social-Media-Plattformen, auf denen das Projekt kommuniziert wird.

Kenntlichmachung in der Profilbeschreibung ("Profil-Bio")

Hier wird unterschieden zwischen:

  • Accounts, dessen Inhalte sich hauptsächlich auf das Projekt beziehen (z.B. Accounts wie @kosmoschemnitz, @sports_united_chemnitz, @begehungen_festival): hier Nennung / Vertaggung in der Profilbeschreibung (Deutsch oder Englisch):
    „Teil von @chemnitz2025“ bzw. „part of @chemnitz2025“ oder „ein Projekt für @chemnitz2025“ bzw. „project for @chemnitz2025.
     
  • Accounts einer Institution oder eines Trägers, die das Projekt ausrichten, und / oder auf dem Account werden die Inhalte zum Projekt für Chemnitz 2025 geteilt (z.B. Accounts der Kunstsammlungen oder Theater Chemnitz): hier Nennung / Vertaggung: „Programmpartner von @chemnitz2025“ bzw. „programme partner of @chemnitz2025“

Nennung der Fördermittelherkunft in Postings (Beitragstext) bzw. Instagram-Highlight-Stories

Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH hat die Auflage „Publizität“ zu berücksichtigen, welche im Fördermittelbescheid fixiert wurde. Dies bedeutet, dass bei allen Veröffentlichungen an geeigneter Stelle über die Mittelherkunft zu informieren ist. Das betrifft auch Projektpartner:innen, die durch Chemnitz 2025 unterstützt bzw. finanziert werden.

Das wird konkret umgesetzt mit:

  • Einbindung der Förderlogoleiste als Grafik: Insbesondere in Postings zum Auftakt des Projekts oder mit dem Start der Kommunikation zum Projekt bietet es sich an, die Förderlogos als Teil eines Bilder- / Grafikkarussells zu posten (vgl. Logos & Grafiken für die Förderlogos und Anwendungsbeispiele)
  • Nennung in Beiträgen auf Social Media: Insbesondere in Beiträgen zum Auftakt des Projekts (z.B. Ausstellungseröffnung) oder mit dem Start der Kommunikation zum Projekt kann folgender Fördersatz im Beitragstext erwähnt werden: „Ein Projekt im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und durch Bundesmittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch Mittel der Stadt Chemnitz." / alternativ auf englisch: “This project is part of the European Capital of Culture Chemnitz 2025. This project is co-financed by tax funds on the basis of the parliamentary budget of the state of Saxony and by federal funds from the Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Federal Government Commissioner for Culture and Media), as well as funds from the City of Chemnitz.”Fördersatz und Förderlogos immer zusammen in einer Grafik
  • Bei Nutzung der Social-Media-Plattform Instagram: Dauerhafte Speicherung der Förderlogos in einem „Story Highlight“ (nur bei Accounts, die sich auf ein Projekt von Chemnitz 2025 beziehen, z.B. Kosmos): Auf der Plattform können sogenannte „Story Highlights“ angelegt werden, also dauerhaft im Profil zu findende Instagram-Storys. Hier kann eine Story mit Fördersatz und Förderlogo abgespeichert werden.

Verlinkung von @chemnitz2025, Nutzung von Hashtags und Nennung im Text

  • Zum vereinfachten Auffinden von Postings und Profilen und der allgemeinen Sichtbarmachung der Projekte zu Chemnitz 2025 wird angeregt, in allen Postings zum Projekt den Account @chemnitz2025 zu verlinken und folgende Hashtags zu verwenden: #chemnitz2025, #CtheUnseen
  • Die Nutzung weiterer, ggf. projektbezogener Hashtags und Verlinkung von Accounts ist selbstverständlich möglich!
  • Weitere Hashtags mit Bezug zu Chemnitz 2025: #chemnitz, #KulturhauptstadtChemnitz #Kulturhauptstadtregion, #ecoc #ecoc2025 (ecoc steht für European Capital of Culture, wird europaweit in Zusammenhang mit Europäischen Kulturhauptstädten verwendet).
  • eine zusätzliche Nennung im Postingtext, dass eine Veranstaltung Teil des Programms von Chemnitz 2025 ist, wird empfohlen

Hinweise

  • Bei Unklarheiten und Fragen zum hier vorliegenden Leitfaden, melden Sie sich bitte per Mail an communication(at)chemnitz2025.de oder per Direct Message an die Social Media-Accounts von @chemnitz2025.
  • Der vorliegende Leitfaden gilt für die Dauer der Förderperiode durch die Chemnitz 2025 gGmbH. Änderungen sind vorbehalten.

Stadt Chemnitz Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Freistaat Sachsen Kulturhauptstadt Europas

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und durch Bundesmittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, sowie durch Mittel der Stadt Chemnitz.