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HALLENKUNST 2025 Ausstellung

Die HALLENKUNST 2025 zeigt kulturhistorische Graffiti- Arbeiten aus den 70er Jahren bis heute sowie zeitgenössische Arbeiten der HALLENKUNST-Residenzen (2023 – 2025) von nationalen und internationalen KünstlerInnen.

Veranstaltungsinformationen

Datum & Uhrzeit

bis

Veranstaltungsort

Chemnitz, Markthalle

Eintritt wird bekannt gegeben

Veranstaltungsinformationen

Die HALLENKUNST 2025 in der Markthalle Chemnitz zeigt eine kulturhistorische, visuelle und dokumentarische Timeline der Graffiti-und Street Art Bewegung aus den 70er Jahren in New York bis heute.  Darüber hinaus zeigt das Projekt zeitgenössische Kunstwerke, die im Rahmen des HALLENKUNST Artists-in-Residence Programms (2023 – 2025, CAMMANN Studios) entstanden sind oder einen angewandten Beitrag oder Position zum kuratorischen Konzept beitragen.

Weitere Informationen

Veranstalter

Programmfeld

Barrierefreiheit

Barrierefreie Anreise mit ÖPNV

Die Anreise zur Veranstaltungsstätte ist mit Öffentlichen Verkehrsmitteln barrierefrei möglich.

Barrierefreie Parkplätze vorhanden

Es stehen gekennzeichnete Parkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung.

Barrierefreie Toilette

Die Toilette ist barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht eingerichtet.

Erhöhtes Podest

Die Veranstaltungsstätte verfügt über ein mit Rollstuhl befahr-bares, erhöhtes Podest mit Blick auf die Bühne.

Mit Rollstuhl zugänglich

Den Gast erwarten keine Treppen, gegebenenfalls ist eine Rampe vorhanden.

Ruheraum

Auf dem Veranstaltungsgelände befindet sich in reizarmer Umgebung ein Rückzugsraum für Gäste.

Assistenzhund willkommen

Es ist möglich, einen Assistenzhund mitzuführen.

Begleitperson frei

lnhaber:innen eines Schwerbehindertenausweises können eine Begleitperson kostenfrei mitbringen.

Eintrittskarte/Ticketing

Der Kartenverkauf ist barrierefrei möglich.

Hallenkunst

Kulturhauptstadt Europas Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Freistaat Sachsen Kulturhauptstadt Europas

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und durch Bundesmittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, sowie durch Mittel der Stadt Chemnitz.