Unter dem Titel „EUJA! Initiativprojekte für das Kulturhauptstadtjahr“ unterstützt das Förderprogramm sowohl Vorhaben auf den 30 Interventionsflächen, dem Stadtentwicklungsprojekt der Kulturhauptstadt Europas, als auch Initiativen im gesamten Stadtgebiet und im digitalen Raum.
Das Programm basiert auf drei Säulen. Für Projekte auf den Interventionsflächen stehen der Sonderfond „Orte des Aufbruchs“, finanziert von der Stadt Chemnitz, und das Sonderprogramm „Mikroprojekte Interventionsflächen Öffentliche Plätze“, finanziert von der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH, zur Verfügung. Das Sonderprogramm „Bürgerengagement“, finanziert von der Sparkasse Chemnitz, richtet sich an Projekte in der gesamten Stadt aus den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung, Soziales sowie Sport in Chemnitz.
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. Mai 2024 und endet am 31. Mai 2025. Die Fristen für die drei Programmsäulen unterscheiden sich. Insgesamt können bei dem Bürgerprogramm „EUJA!“ bis zu 430.000 Euro an finanziellen Unterstützungen ausgeschüttet werden. Die Anforderungen an die Antragsteller:innen sind niedrigschwellig und die Beantragung für Einzelinitiativen einfach realisierbar.
Eine Doppelförderung von Projekten, die bereits im Bidbook aufgeführt sind, ist ausgeschlossen. Antragsteller:innen, die bisher nicht am Programm der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 beteiligt sind oder gefördert wurden, werden bevorzugt behandelt.
Bewerbungen sind ab dem 1. Mai 2024 online möglich. Neben den persönlichen Daten wird dabei eine kurze Beschreibung des Projektes abgefragt.
Telefonische Beratung: ab dem 2. Mai steht eine Beratungshotline zur Verfügung, die von der GGG organisiert wird. Im persönlichen Gespräch kann über Details der Bewerbung gesprochen und über die drei Programmsäulen informiert werden.
03715332525, euja(at)ggg.de
Beratungszeiten: Mo/Fr 10:00-12:00, Di/Do 10:00-12:00 und 14:00-18:00
Die drei Programmsäulen
Sonderfond „Orte des Aufbruchs“: Die Bewerbungsfrist für den Sonderfond „Orte des Aufbruchs“ beginnt am 1. Mai 2024. Stichtag für die Beantragung von Projekten über 3.500 Euro ist der 30. Juni 2024, für Projekte bis maximal 3.500 Euro der 1. September 2024. Die Kulturförderung der Stadt Chemnitz unterstützt den Fonds mit bis zu 180.000 Euro. Er steht für Projekte auf den Interventionsflächen Garagencampus, Stadtwirtschaft, Stadt am Fluss und Karl-Schmidt-Rottluff-Ensemble zur Verfügung. Über die Vergabe entscheidet der Kulturausschuss unter Berücksichtigung der Empfehlung des Kulturbeirates.
Sonderprogramm „Mikroprojekte Interventionsflächen „Öffentliche Plätze“
Die Bewerbung für das Sonderprogramm „Mikroprojekte Interventionsflächen „Öffentliche Plätze“ ist zweistufig. Die Phase für Projekte, die im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt werden, beginnt am 1. Juli und endet am 30. September 2024. Die Phase für Projekte, die im zweiten Halbjahr 2025 stattfinden, beginnt am 1. Januar und endet am 31. März 2025. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH finanziert das Programm mit bis zu 50.000 Euro.
Gefördert werden können Projekte auf den „Öffentlichen Plätzen“, die 16 Interventionsflächen im gesamten Stadtgebiet umfassen. Die Einzelförderung liegt bei bis zu 3.000 Euro. Eine Jury der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH entscheidet über die Vergabe.
Sonderprogramm „Bürgerengagement“
Die Bewerbungsfrist für das Sonderprogramm „Bürgerengagement“ beginnt am 1. Juni 2024 und endet am 31. Mai 2025. Die Sparkasse Chemnitz stellt dafür bis zu 200.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden können Projekte und Initiativen außerhalb der Kulturförderung und der Mikroprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Wer von der Förderung profitiert, entscheidet ein Beratungsgremium der Sparkasse Chemnitz.
Hier geht es zur Online-Bewerbung