Download des Bekenntnis-Logo Chemnitz 2025

Wir alle sind Chemnitz 2025! All diejenigen, die zeigen wollen, dass sie Fan der Kulturhauptstadt sind, können sich das neue Bekenntnis-Logo herunterladen:

Vor dem Download müssen Sie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zum
Bekenntnis-Logo Chemnitz 2025 zustimmen.
Hier finden Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen:

Hier gibt’s die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als PDF-Download.

  1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Voraussetzungen, unter denen das Bekenntnis-Logo genutzt werden darf.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners, die von diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen, erkennt die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH nicht als einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH denselben nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  1. Nutzung des Bekenntnis-Logos

2.1. Der Partner erkennt an, dass jede Verwendung des Bekenntnis-Logos, die ihm aufgrund einer durch die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH erteilten Zustimmung rechtmäßig möglich ist, einen Gebrauch des Bekenntnis-Logos im Auftrag und Interesse der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH darstellt.

2.2. Der Partner wird das Bekenntnis-Logo nicht in einer Weise verwenden, die den Bestand des Bekenntnis-Logos als Marke oder deren Zugehörigkeit zu Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH beeinträchtigt. Insbesondere ist es nicht zulässig, den Schriftzug des Bekenntnis-Logos abzuwandeln oder mit Deklinations- oder Pluralendungen zu versehen, oder den Schrifttyp des Schriftzugs des Bekenntnis-Logos zu verändern.

2.3. Kommerzielle Nutzungen sind zu unterlassen. Erlaubt ist jedoch die reine Zurschaustellung des Bekenntnis-Logos durch gewerbliche Anbieter ohne Bezug zu einer konkreten Ware oder Dienstleistung und ohne Verbindung mit Unternehmenskennzeichen (beispielhaft: Bekenntnis-Logo-Aufkleber auf gewerblichen Fahrzeugen oder im Ladenfenster).

2.4. Eine Nutzung des Bekenntnis-Logos, die über eine zu erteilende Zustimmung durch die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH hinausgeht ist zu unterlassen.

2.5. Eine Nutzung des Bekenntnis-Logos im Zusammenhang mit mangelhaften oder ansonsten minderwertigen Leistungen, eine Nutzung des Bekenntnis-Logos unter Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorgaben, eine Nutzung des Bekenntnis-Logos im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Inhalten oder politischen Aussagen wird unterlassen.

2.6. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH hat das Recht, die Übereinstimmung der erfolgten Nutzung mit den Angaben und Anforderungen nach den Nutzungsbedingungen zu überprüfen. Der Partner verpflichtet sich, es zu unterlassen, diejenigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Bekenntnis-Logo anzubieten, zu denen Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH erklärt hat, dass sie den Angaben oder Anforderungen der Nutzungsbedingungen nicht entsprechen.

2.7. Eine Weitergabe des Bekenntnis-Logos oder von Vervielfältigungen des Bekenntnis-Logos an Dritte ist zu unterlassen.

  1. Vertragsstrafe

Im Falle eines Verstoßes des Partners gegen eine Unterlassungsverpflichtung gem. Ziff. 2.2. – 2.7. verpflichtet sich der Partner für jeden schwerwiegenden oder wiederholten Fall der schuldhaften
Zuwiderhandlung zur Zahlung einer von Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH zu bezahlen. Im Regelfall wird Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 als angemessen erachtet.

  1. Eigentümerstellung

4.1. Der Partner erkennt an, dass Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH alleinige Inhaberin sämtlicher Rechte an und aus dem Bekenntnis-Logo insbesondere an und aus den Marken, deren Gegenstand das Bekenntnis-Logo ist, und des mit diesen Marken verbundenen Goodwills ist.

4.2. Der Antragsteller verpflichtet sich, sämtliche Erklärungen abzugeben und Dokumente bereitzustellen, die für Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH zum Erhalt der Rechte an den vorbezeichneten Marken erforderlich sind.

4.3. Für den Fall, dass der Antragsteller während der Dauer des eingeräumten Rechts unvorhergesehener Weise irgendwelche Rechte an dem Bekenntnis-Logo erwerben sollte, verpflichtet sich der Antragsteller, solche Rechte nicht zu veräußern oder in sonstiger Weise hierüber zu verfügen. Der Antragsteller wird vielmehr solche Rechte auf Verlangen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung des eingeräumten Nutzungsrechtes, auf die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH oder auf einen von der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH namhaft gemachten Dritten übertragen.

4.4. Der Partner verpflichtet sich, keinen Antrag auf Eintragung von eigenen Marken unter Verwendung des Bekenntnis-Logos oder des Bestandteils „Kulturhauptstadt“ oder Marken, die mit dem Bekenntnis-Logo verwechslungsfähig sind, zu stellen.

  1. Gewährleistung, Haftung, Haftungsfreistellung

5.1. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH gewährleistet nicht die Rechtsbeständigkeit des Bekenntnis-Logos. Sie gewährleistet nicht, dass das Bekenntnis-Logo ohne Verletzung der Rechte Dritter genutzt werden kann. Entsprechende Eigenschaften des Bekenntnis-Logos stellen keine geschuldete Leistung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH dar. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer durch die Nutzung des Bekenntnis-Logos eintretenden Verletzung der Rechte Dritter entstehen, es sei denn, dass diese Ansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung nicht, soweit die Ansprüche auf Schäden beruhen, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, welche auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH beruhen.

5.2. Etwaige Ansprüche Dritter wird der Partner der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH unverzüglich anzeigen. Die Verteidigung dagegen führt Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten. Der Partner wird Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH dabei in jeder zumutbaren Weise unterstützen. Der Partner ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen oder hierüber einen Vergleich abzuschließen.

  1. Dauer und Ende des Nutzungsrechts

6.1. Die Zustimmung zur Nutzung wird mit Zugang der diesbezüglichen Erklärung der Kulturhauptstadt GmbH bei dem Partner erteilt und läuft bis zum 31.12.2025.

6.2. Partner und Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – vor wenn,

6.2.1. die Bestandskraft des Bekenntnis-Logos als Marken entfällt oder der Partner und / oder Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH zurecht auf Unterlassung der Nutzung des Bekenntnis-Logos in Anspruch genommen werden können,

6.2.2. der Partner oder Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine solche Pflichtverletzung durch den Partner ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Partner einer Unterlassungspflicht gem. Ziff. 2 der allgemeinen Nutzungsbedingungen zuwiderhandelt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung durch die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH nicht unverzüglich ab Zugang der Aufforderung abstellt. Sofern die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH eine Vertragsverletzung des Partners nicht weiterverfolgen sollte, beinhaltet dieses Verhalten keinen Verzicht auf Rechtspositionen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH, weder bzgl. der aktuellen noch bzgl. zukünftiger Pflichtverletzungen durch den Partner.

6.2.3. Der Partner ein Zeichen nutzt oder nutzen lässt, das klanglich, schriftlich oder begrifflich mit dem Bekenntnis-Logo verwechselbar ist und/oder den Bestandteil „C-2025“ enthält, zu nutzen und/oder nutzen zu lassen.

6.3. Auch nach Beendigung dieses Vertrages sind von dem Partner keine Zeichen zu nutzt oder nutzen zu lassen, die klanglich, schriftlich oder begrifflich mit dem Bekenntnis-Logo verwechselbar sind und/oder den Bestandteil „C-2025“ enthalten.

  1. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

7.2. Auf diese Nutzungsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen dadurch nicht berührt. Partner und Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis erreicht wird oder welche diesem möglichst nahe kommt.

7.4. Partner und Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss und der Durchführung dieser Nutzungsbedingungen ergeben, gütlich durch Verhandlungen beizulegen. Für Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen, die sich nicht gütlich beilegen lassen, vereinbaren Partner und die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH Leipzig als ausschließlichen Gerichtsstand.

Foto: Kristin Schmidt

Vorschaubild auf der Startseite: Leon Haubner

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